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MRZ
2020

Betreuung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

wir möchten Sie heute über neue Regelungen für die Betreuung von Kindern mit Eltern in systemkritischen Berufen informieren.

Ab Montag, 23.3.2020 haben alle Eltern auch dann einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder in der Schule, wenn NUR EIN ELTERNTEIL in einem systemkritischen Beruf tätig ist.

In diesem Fall ist es vorgesehen, dass sie das Formularausfüllen und damit belegen, dass sie

Keine alternative Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung haben
Sie in Ihrem Beruf unabkömmlich sind.

Sowohl Ihr Arbeitgeber als auch Sie selber müssen den Nachweis erbringen.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Die Betreuung wird darüber hinaus bis zum 19.4.2020 fortgesetzt und steht Ihnen auch an Wochenenden zur Verfügung. Eine Ausnahme bilden die Ostertage von Karfreitag bis Ostermontag.

Es ist zwingend erforderlich, dass Sie Ihr Kind für diese Betreuung anmelden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf eine genaue Planung angewiesen sind.

Um den Vorgaben des Infektionsschutzes nachzukommen, ist es unbedingt erforderlich, die Zahl der anwesenden Personen so gering wie möglich zu halten.

Da wir die Lehrkräfte zur Betreuung einteilen müssen, können wir nicht ohne Anmeldung und entsprechende Nachweise auf den Bedarf eingehen.

Bitte melden Sie ihr Kind mit Namen und Klasse sowie den notwendigen Nachweisen im Vorfeld an unter: schulleitung@realschule-huerth.de

In der Betreuungszeit findet kein Unterricht statt und die Mensa und der Kiosk stehen nicht zur Verfügung.

Wir danken um Ihr Verständnis für die Vorgaben.

 

Bleiben Sie und Ihre Familien bitte alle gesund.

 

Beste Grüße,

für das gesamte Kollegium

 

Carsten Balvin, Uta Scherer,

Klaus Schumacher