Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir informieren Sie über das Aufnahmeverfahren zur neuen Klasse 5 an der Friedrich Ebert Schule.
Sollten die Anmeldezahlen unsere Kapazitäten überschreiten und wir ein Auswahlverfahren durchführen müssen, kommen folgende Kriterien zur Geltung.
Das Aufnahmeverfahren richtet sich nach § 46 SchulG i.V.m. § 1 APO-S I und den Verwaltungsvorschriften (VV) zur APO-S I (Nr. 13-21 Nr. 1.1. / Nr. 1.2. BASS).
Entsprechend des § 46 Abs. 6 SchulG kann der Schulträger festlegen, „dass Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform (§ 14-17a SchulG) im Sinne des § 10 SchulG besuchen können, die Aufnahme zunächst verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt“.
Voraussetzung für die Anwendung des § 46 Abs. 6 SchulG ist ein Schulträgerbeschluss.
Dieser Beschluss ist vom Schulträger gefasst worden.
Darüber hinaus legt die Schulleitung folgende Kriterien fest:
1. Geschwisterkinder an der Schule
2. Ausgewogenes Verhältnis Mädchen und Jungen
3. Losverfahren.